Niemand ist einsprachig!

1. Definition: Mehrsprachigkeit (2:44 Minuten)

Im ersten Teil unserer Reihe „Niemand ist einsprachig“ dekonstruiert die Linguistin, Brigitta Busch, den Mythos der Einsprachigkeit. Wenn wir beispielsweise einen Blick auf Wien am Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert werfen, dann erleben wir eine vielsprachige Stadt – Migration, Handelsbeziehungen und familiäre Beziehungen führen letztlich zu einer lebensweltlichen und regionalen Mehrsprachigkeit.

 

2. Definition: Sprachrepertoire (3:26 Minuten)

Im zweiten Teil unserer Reihe nähert sich die Sprachforscherin, Brigitta Busch, über das emotionale Erleben von Sprache dem Begriff des sprachlichen Repertoires. Mit einem Beispiel des russischen Linguisten Michail Bachtin veranschaulicht sie auf gut nachvollziehbare Weise, wie wir uns alle ganz selbstverständlichen durch die unterschiedlichen sprachlichen Räume bewegen.

 

3. Sprachrepertoire: Biographischer Einfluss (2:57 Minuten)

Nach der Definition des sprachlichen Repertoires im vorigen Teil unserer Reihe „Niemand ist einsprachig“ schildert Brigitta Busch in dieser Folge die biographischen Einflüsse auf die Beschaffenheit des sprachlichen Repertoire´s.

 

4. Sprachrepertoire: Politische Einfluss (2:40 Minuten)

Neben den biographischen Einflüssen auf das sprachliche Repertoire gibt es natürlich auch politische und gesellschaftliche Einflüsse, welche dazu führen, dass unterschiedliche Sprachen unterschiedlich bewertet werden. Es gibt also gesellschaftliche Hierarchien, welche die sprachlichen Räume und ihre Beschaffenheit beeinflussen.

 

5. Sprachrepertoire: Beispiele des politischen Einflusses (3:03 Minuten)

Im fünften Teil von „Niemand ist einsprachig“ gibt die Linguistin Brigitta Busch ein Beispiel für den politischen Einfluss auf das sprachliche Repertoire. Sie widmet sich in diesem Kontext dem Jugoslawien der Neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Gerade anhand des zerfallenden Vielvölkerstaates wird ganz deutlich, wie stark die Politik Einluss auf die sprachlichen Strukturen ausüben kann.

 

6. Das Sprachrepertoire als Möglichkeitsraum (2:56 Minuten)

Neben den Einflüssen der persönlichen Biographie wirkt sich auch die Abwesenheit von sprachlichen Möglichkeiten auf die Sprachbiographien aus – wenn beispielsweise aufgrund von Kolonialisierung nur mehr die Sprache der Besetzer gesprochen werden darf oder so wie im südlichen Kärnten versucht wurde die slowenische Sprache durch Repression zurückzudrängen.

 

7. Definition von Spracherleben (3:20 Minuten)

In siebenten Teil von „Niemand ist einsprachig“ widmen wir uns ganz dem Thema des Erlebens von Sprache. Brigitta Busch stellt sich dabei der Frage, wie wir das eigene Sprechen reflektieren und ob wir der Meinung sind, die eigenen Fertigkeiten seien ausreichend, um am Gespräch teilhaben zu können.

 

8. Emotionales Spracherleben (3:25 Minuten)

Sich richtig ausdrücken zu können scheint eine wichtige gesellschaftliche Verbindungsfunktion einzunehmen. Wer Fallfehler macht und sich dessen bewusst ist, wird wahrscheinlich weniger frei sprechen als andere Personen, die sich in einer Sprache ganz sicher bewegen. Hören Sie im achten Teil von „Niemand ist einsprachig“ eine Abhandlung von Linguistin Brigitta Busch zum Thema Emotionales Spracherleben.

 

9. Beispiele für emotionales Spracherleben (3:07 Minuten)

In der neunten Ausgabe von „Niemand ist einsprachig“ liefert Brigitta Busch ein paar literarische Beispiele für die Bedeutung von emotionalem Spracherleben. Sie zitiert Beispiele aus der Literatursprache und erwähnt Elias Canetti oder Maja Haderlap, die Ingeborg Bachman Preisträgerin aus Bad Eisenkappl/Zelezna Kappla, im slowenischsprachigen Süden Kärntens.

 

10. Definition: Sprachideologien (3:27 Minuten)

„Das Ideal des perfekten Sprechens gibt es nicht,“ behauptet Linguistin Brigitta Busch im zehnten Teil der Reihe „Niemand ist einsprachig“. Allein im Deutschen gäbe es derartig viele fachsprachliche Sonderbereiche, dass von einem perfekten Sprechen keine Rede sein könne. Es handle sich hierbei vielmehr um einen Mythos verschiedener Sprachideologien.

 

11. Sprachideologien oder Diskurse über Sprache (3:40 Minuten)

An die Kenntnisse der Amtssprache eines Staates werden zunehmend auch Fragen rund um die Themen Zuwanderung, Aufenthalt und Staatszugehörigkeit geknüpft. Um diese sogenannten Sprachregime geht es in der elften Ausgabe von „Niemand ist einsprachig“ mit der Linguistin Brigitta Busch.

 

12. Sprachideologien und Statistiken (4:53 Minuten)

Statistiken befördern Vereinfachungen und geben damit die sprachliche Vielfalt eines Landes nur begrenzt wieder. Wie Statistiken die sprachliche Wirklichkeit eines Landes manipulieren und welche Sprachideologien dahinter stecken, hören wir im zwölften Teil von „Niemand ist einsprachig“ von Brigitta Busch.

 

13. Sprachtests und Sprachenpolitik (3:35 Minuten)

Sprachen-Politik ist heute in vielen europäischen Ländern an Sprachtests gebunden. Unterschiedlich sind allerdings die geforderten Kompetenzen, die es beispielsweise für eine Zuwanderung in ein Land braucht. Diese Ungleichheit ist laut Linguistin Brigitta Busch darauf zurückzuführen, dass es sich letztlich um politische Fragen handelt und weniger um Fragen der Sprachkompetenz.

 

14. Sprachtests im Asylverfahren (4:15 Minuten)

Die Republik Österreich versucht die Herkunft von Asylwerber*innen mithilfe von Sprachtests festzustellen. Durchgeführt werden diese Analysen von einer schwedischen Firma. Aufgrund des erstellten Gutachtens wird schließlich über die Herkunft der Person bestimmt. Das dies so nicht funktioniert – Stichwort sprachliches Repertoire entlang biographischer Entwicklungen – weiß die Linguistin Brigitta Busch zu berichten.

 

15. Sprachenrechte International (4:07 Minuten)

In Europa wurden in den 1970er Jahren zwei völkerrechtliche Instrumente zum Schutz von Minderheiten-sprachen beschlossen. Im fünfzehnten Teil der Reihe „Niemand ist einsprachig“ berichtet die Sprachforscherin Brigitta Busch von der Entwicklung der Sprachenrechte im internationalen Kontext.

 

16. Sprachenrechte in Österreich (4:00 Minuten)

In Österreich wird der Schutz von Minderheitensprachen über die Bundesverfassung geregelt. Einen besonderen Stellenwert erhalten dabei die Sprachen der autochthonen Volksgruppen sowie die Österreichische Gebärdensprache.

 

17. Österreichisches Gebärdensprache (3:05 Minuten)

Die Österreichische Gebärdensprache ist eine eigenständige und offizielle Sprache. Es handelt sich weder um eine Kunstsprache noch um eine spezielle Form der Pantomime. Gehörlose sehen sich als sprachliche Minderheit und ihre Sprache verfügt über eigene Strukturen, erzählt die Linguistin, Brigitta Busch, im siebzehnten Teil von „Niemand ist einsprachig“.

 

18. Schule und Sprache (5:14 Minuten)

Schulklassen, in denen viele verschiedene Sprachen gesprochen werden, sind heute keine Ausnahme mehr, weder in Österreich noch in den anderen europäischen Ländern. Die Schule muss diesen Entwicklungen Rechnung tragen und nähert sich der Fragestellung, wie mit dieser Vielfalt umzugehen sei, von drei verschiedenen, zum Teil ideologischen, Seiten.

 

19. Sprache und Institutionen (4:25 Minuten)

Übersetzen ist im Umgang mit staatlichen Institutionen unumgänglich. Eine besondere Rolle spielt dabei das sogenannte Laiendolmetschen. Die Linguistin Brigitta Busch berichtet im vorletzten Teil von „Niemand ist einsprachig“ von einer alltäglichen Tatsache, die zunehmend als ein wichtige Frage wahrgenommen wird.

 

20. Sprache und Träume (4:25 Minuten)

In der letzen Folge von „Niemand ist einsprachig“ berichtet die Sprachforscherin Brigitta Busch von ihren eigenen Forschungsperspektiven. Gemeinsam mit befreundeten Wissenschafter*innen beschäftigt sie sich mit dem Thema Sprache und Trauma. Ein erstes Pilotprojekt wurde vor kurzem durchgeführt.